Wohngeld Berechnung

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind

  • die Haushaltsgröße
  • das Einkommen der Haushaltsmitglieder
  • die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung

Die wohngeldfähige Miete umfasst auch die kalten Betriebskosten (sogenannte Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

Das Wohngeld wird von der zuständigen Stelle berechnet.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

Voraussetzungen

  • Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen inkl. der notwendigen Nachweise bei der Beantragung von Wohngeld

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Urheber

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Online Dienste