Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

Leistungsbeschreibung

Die Angaben der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung bereitgestellt und als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet. Den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern werden die ELStAM für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer maschinell verwertbar zum Abruf zur Verfügung gestellt. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber hat die ELStAM abzurufen, in das Lohnkonto zu übernehmen und sie für die Dauer des Dienstverhältnisses anzuwenden.

Informationen zur Elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) auf der Webseite der Oberfinanzdirektion Niedersachsen

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Finanzministerium

Wichtige Informationen zum Thema

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