Hauptarbeitgeber zuordnen

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.

Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).

Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.

Teaser

Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen soll.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer neuen Arbeitgeberin/Ihrem neuen Arbeitgeber.

Voraussetzungen

Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Anträge / Formulare

keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)

Was sollte ich noch wissen?

keine

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Finanzministerium/ Landesamt für Steuer Niedersachsen

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Online Dienste