Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung

Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen eines wirtschaftlichen Unternehmens Schusswaffen oder Munition herstellt, bearbeitet oder instand setzt, benötigt eine Waffenherstellungserlaubnis.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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