Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis

Leistungsbeschreibung

Nach §§ 19 a-d Chemikaliengesetz (ChemG) sind nicht-klinische, gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen von Stoffen oder Zubereitungen, deren Ergebnisse im Rahmen eines Zulassungs-, Erlaubnis-, Registrierungs-, Anmelde oder Mitteilungsverfahren eine Bewertung ihrer möglichen Gefahren für Mensch und Umwelt ermöglichen sollen, grundsätzlich unter Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis durchzuführen.

Die Gute Laborpraxis (GLP) ist ein Qualitätssicherungssystem, das sich mit dem organisatorischen Ablauf und den Rahmenbedingungen befasst, unter denen nicht-klinische gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen geplant, durchgeführt und überwacht werden sowie mit der Aufzeichnung, Archivierung und Berichterstattung der Prüfungen. Die GLP-Grundsätze wurden von der OECD entwickelt und auf eine internationale Basis gestellt. Dies bedeutet, dass Studien und Gutachten, die zwingend unter GLP-Bedingungen zu erstellen sind, OECD-weit Gültigkeit erhalten.

§§ 19a-d Chemikaliengesetz (ChemG)

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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