Sachkundebescheinigung nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Leistungsbeschreibung

Wer Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit kontrollieren, warten, instand halten oder die Gase rückgewinnen möchte, benötigt seit dem 4. Juli 2009 eine neue Sachkundebescheinigung, damit die Tätigkeit weiter ausgeführt werden darf.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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