Werden gewerbliche Siedlungsabfälle in einer Anlage vorbehandelt, so ist der Betreiber/die Betreiberin verpflichtet, halbjährliche Fremdkontrollen zur Einhaltung von Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) an die Verwertungsquote und an die Dokumentation von An- und Auslieferungen von Abfällen durchführen zu lassen. Diese Kontrollen sind durch unabhängige, von der zentraler Stelle bestimmte Kontrollstellen durchzuführen. Für als Entsorgungsfachbetriebe zertifizierte Anlagen entfallen diese Anforderungen.