Fremdkontrolleurin/Fremdkontrolleur für Gewerbeabfall

Leistungsbeschreibung

Werden gewerbliche Siedlungsabfälle in einer Anlage vorbehandelt, so ist der Betreiber/die Betreiberin verpflichtet, halbjährliche Fremdkontrollen zur Einhaltung von Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) an die Verwertungsquote und an die Dokumentation von An- und Auslieferungen von Abfällen durchführen zu lassen. Diese Kontrollen sind durch unabhängige, von der zentraler Stelle bestimmte Kontrollstellen durchzuführen. Für als Entsorgungsfachbetriebe zertifizierte Anlagen entfallen diese Anforderungen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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