Europäische Rechtsanwältin/Europäischer Rechtsanwalt

Leistungsbeschreibung

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die

  • ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz haben und
  • berechtigt sind als Rechtsanwaltin oder Rechtsanwalt unter einer der in der Anlage zu § 1 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) enannten Berufsbezeichnungen selbständig tätig zu sein,

werden als europäische Rechtsanwältinnen und europäische Rechtsanwälte bezeichnet und können u. U. in Deutschland rechtsanwältliche Tätigkeiten ausüben.

Anlage zu § 1 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

Wichtige Informationen zum Thema

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