Instandsetzerbefugnis

Leistungsbeschreibung

Betriebe, die geeichte Messgeräte Instandsetzen möchten, können die Erteilung der Instandsetzerbefugnis gemäß Mess-und Eichverordnung (MessEv) beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN). 

Das MEN hat die bundeseinheitlich bestehenden Aufgaben inne. Es unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung. 

Das Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer. 

Informationen über den Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleistungsportal Niedersachsen

Zuständige Stelle

Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen (MEN)

Adresse

Goethestraße 44

30169 Hannover

Telefon

0511 1266-0

Fax

0511 1266-300

Voraussetzungen

Um Messgeräte Instandsetzen zu können ist es notwendig, dass der Betrieb über geeignete rückgeführte Prüfmittel und sachkundiges Personal verfügt.

Als Sachkundenachweis genügt für jede Person, die Instandsetzungen durchführt:

- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen Bereich oder mindestens eine   

  einjährige Tätigkeit im Bereich der Instandsetzung/Reparatur.

- Schulungsbescheinigungen des Herstellers oder eines von diesem autorisierten Vertriebspartner

  bezüglich Handhabung, Wartung/Reparatur/Prüfung von Messgeräten.

- Kenntnisse über die Vorschriften des Mess- und Eichrechts bzw. der Eichtechnik

Welche Unterlagen werden benötigt?

Prüfscheine oder Kalibrierscheine mit Akkreditierungssymbol für die verwendeten Prüfmittel.

Sachkundenachweise.

Welche Gebühren fallen an?

Die Entscheidung zur Erteilung der Instandsetzerbefugnis ist gemäß Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (MessEGebV) gebührenpflichtig und wird nach Aufwand berechnet.

Gebühr: 650,00 Euro
Bestellung Prüfstellenpersonal
Gebühr: 3300,00 - 7500,00 Euro
Die Anerkennung einer Prüfstelle ist gebührenpflichtig und richtet sich nach der Anzahl der Prüfstände und nach Aufwand.
Gebühr: 800,00 - 1500,00 Euro
Befugniserteilung Instandsetzer

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 Monat (abhängig vom Umfang und der Qualität der eingereichten Unterlagen)

Rechtsgrundlage

Mess- und Eichverordnung (MessEV)

Rechtsbehelf

Mess- und Eichverordnung (MessEV)

Was sollte ich noch wissen?

Der Antrag auf Erteilung der Instandsetzerbefugnis soll bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes gestellt werden, in dem sich der Hauptsitz des Betriebes befindet.

Weitere Einzelheiten zum Mess- und Eichwesen in Niedersachsen, zu Ansprechpartnern sowie zu den gesetzlichen Grundlagen des Mess- und Eichwesens sind dem Internetauftritt der zuständigen Stelle zu entnehmen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Wichtige Informationen zum Thema

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  • Online Dienste