Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Architektinnen und Architekten

Leistungsbeschreibung

Architektinnen und Architekten, die mit dem Zusatz „freischaffend“ in die Architektenliste eingetragen werden wollen, müssen eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen und aufrechterhalten, solange sie mit dem Zusatz eingetragen sind.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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