Unbedenklichkeitsbescheinigung für Spiele mit Gewinnmöglichkeit

Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchte (z.B. Geschicklichkeitsspiele), benötigt eine Erlaubnis. Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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