Freiwillig Wehrdienst Leistenden (FWDL) werden auf Antrag Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) gewährt. Unter bestimmten Voraussetzungen werden ihnen die Aufwendungen für Miete, Darlehenszinsen und Betriebskosten für den selbstgenutzten Wohnraum erstattet.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswehr.
Unterhaltssicherung von freiwilligen Wehrdienstleistenden auf der Internetseite der BundeswehrUnterhaltssicherungsgesetz (USG)