Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen

Leistungsbeschreibung

Wer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen wird oder dort einzieht, muss sich nicht anmelden, solange er für eine Wohnung im Inland gemeldet ist.

Sofern Sie nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet sind, beachten Sie die Hinweise in der Leistung "Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung".

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