Zinsloses Darlehen nach § 3 Familienpflegezeitgesetz

Leistungsbeschreibung

Beschäftigte, die eine Freistellung zur Pflege eines Angehörigen in Anspruch nehmen, haben einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen.

Das Darlehen soll helfen, den Verdienstausfall abzufedern, der durch die Reduzierung des Erwerbseinkommens entsteht.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Fachlich freigegeben am

09.08.2017

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