Betriebsnummer nach Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung (DÜV)

Leistungsbeschreibung

Als Arbeitgeber erstatten Sie für Ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung. Damit Sie an diesem Meldeverfahren teilnehmen können, benötigen Sie eine Betriebsnummer für jeden Ihrer Beschäftigungsbetriebe. Auf diese Weise sind Sie als Arbeitgeber für die Sozialversicherungsträger eindeutig identifizierbar.

Fachlich freigegeben durch

Bundesagentur für Arbeit

Fachlich freigegeben am

30.06.2017

Wichtige Informationen zum Thema

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