Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis

Leistungsbeschreibung

Für die Inanspruchnahme von einigen Vergünstigungen ist die Vorlage eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweises erforderlich. Das Beiblatt ist Bestandteil des Schwerbehindertenausweises und nur zusammen mit diesem gültig.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Fachlich freigegeben am

18.09.2018

Wichtige Informationen zum Thema

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