Für die Inanspruchnahme von einigen Vergünstigungen ist die Vorlage eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweises erforderlich. Das Beiblatt ist Bestandteil des Schwerbehindertenausweises und nur zusammen mit diesem gültig.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie