Behinderung

Leistungsbeschreibung

Sie haben eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung oder Krankheit die sich auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft auswirkt, dann können Sie dies als Behinderung feststellen lassen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Fachlich freigegeben am

18.09.2018

Wichtige Informationen zum Thema

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