Finanzdienstleister nach § 32 Kreditwesengesetz

Leistungsbeschreibung

Finanzdienstleister sind Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und die keine Kreditinstitute sind.

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