Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler

Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen vermitteln will oder Dritte zu solchen Verträgen beraten will (Immobiliardarlehensvermittler) bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Fachlich freigegeben durch

keine

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