Ländlicher Wegebau Förderung

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Die Maßnahme ländlicher Wegebau trägt zur Erschließung der landwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale bei. Die Multifunktionalität ermöglicht die Nutzung durch die Bevölkerung z. B. zu Naherholungszwecken trägt somit zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum. Die Maßnahme wird landesweit angeboten. Gefördert werden investive Vorhaben.

Fördermittel erhalten öffentliche und private Antragsteller.

Gefördert werden können:

  • Neubau befestigter oder die Befestigung vorhandener, bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter Verbindungswege und landwirtschaftlicher Wege einschließlich erforderlicher Brücken.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • bei Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Zuwendungsempfängern bis zu 63 %,
  • bei privaten Zuwendungsempfängern 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.Die Fördersätze können sich um 5 bzw. 10 Prozentpunkte erhöhen, wenn mit dem Vorhaben Ziele eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes oder eines Regionalentwicklungskonzeptes nach Leader umgesetzt werden.
  • Die Höchstförderung beträgt 200.000 Euro.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung (ArL).

Ämtern für regionale Landesentwicklung (ArL)

Voraussetzungen

  • Das geplante Vorhaben liegt bei einem Ort in Niedersachsen, der unter 10.000 Einwohner hat.

Für die Förderung ist eine Registriernummer (zentrale Betriebsnummer) erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Online Dienste