Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Staates, gegenüber dem die Mitgliedstaaten der Europäischen Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung ihrer Staatsangehörigen verpflichtet können Dienstleistung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.