Leistungen zur Prävention für Krankenversicherte Gewährung

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Sie können durch ihr Verhalten das Risiko krank zu werden vermeiden oder minimieren. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Leistungen an, um Sie dabei zu unterstützen. Etwa

  • bei der Ernährung
  • in Fragen des Alkohol- oder Tabakkonsums
  • bei Bewegung
  • beim seelischen Wohlbefinden
  • bei Fragen des Älterwerdens
  • bei der allgemeinen Lebensführung

Die Krankenkassen berücksichtigen auch die Förderung des betrieblichen Gesundheitsschutzes.

Teaser

Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Möglichkeiten der Prävention es gibt. Die Krankenkassen vermitteln qualitätsgesicherte Angebote.

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach dem Verfahrensablauf. Dieser ist unterschiedlich – je nachdem, ob es sich um einen Kurs bei Ihrer Krankenkasse oder einen externen Kurs handelt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Voraussetzungen

Die Krankenkasse kann eine Leistung zur verhaltensbezogenen Prävention erbringen, wenn diese von einer Krankenkasse oder von einem mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragten Dritten in ihrem Namen zertifiziert, also qualitätsgeprüft ist. Weitere Auskünfte erteilt Ihre Krankenkasse.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Kosten kann Ihnen die Kursanbieterin oder der Kursanbieter sowie Ihre Krankenkasse mitteilen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid Ihrer Krankenkasse kann ggf. Widerspruch erhoben werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

09.07.2020

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Online Dienste