Eintragungsvoraussetzungen
Die Eintragung gemäß § 8 Abs. 1 NArchtG ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Der Antragsteller war mindestens sieben Jahre lang unter Aufsicht einer berufsangehörigen Person der Fachrichtung, für die die Eintragung begehrt wird, fachrichtungsbezogen berufspraktisch tätig,
- der Erwerb der für die Erfüllung der Berufsaufgaben nach § 2 Abs. 1 bis 5 NArchtG erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen wird nachwiesen
a) durch Vorlage eigener Arbeiten und durch Unterlagen, die die Dauer der Tätigkeit und die dabei erworbenen berufspraktischen Kenntnisse, Erfahrungen und Kompetenzen erkennen lassen, sowie
b) durch das anschließende Ablegen einer Leistungsprüfung, die in ihren Anforderungen den Anforderungen an den Abschluss des jeweiligen Studiums nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 NArchtG entspricht.
Details zur Leistungsprüfung
Fachrichtung Architektur
Die Leistungsprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, der durch einen mündlichen Teil ergänzt werden kann. Die schriftliche Leistungsprüfung besteht aus den nachfolgenden Leistungsteilen:
Entwurf und Gestaltung; Bearbeitungsdauer 8 Stunden
Zu bearbeiten ist eine Entwurfsaufgabe, welche die Bewältigung eines differenzierten Raumprogrammes beinhaltet. Erarbeitet werden soll der Entwurf eines mehrgeschossigen „hybriden“ Gebäudes (z. B. Wohn- und Verwaltungsbau) einschließlich städtebaulicher Aspekte. Baurechtliche und organisatorische Kriterien fließen ein. Es wird erwartet, dass funktionale, technische und ästhetische Wechselwirkungen erkannt werden und sich im Gebäudeentwurf widerspiegeln.
Leistungen
- Skizzenhafte Baumassenstudie (Darstellung in räumlichen Skizzen)
- Grundrisse
- Schnitte
- Ansichten
- Konzeption von Einrichtungen
Hilfsmittel
- Wohnungsbaunormen
- Neufert-Bauentwurfslehre
Technik und Konstruktion; Bearbeitungsdauer 6 Stunden
Aus dem umfassenden Leistungsbereich der ausführungsgerechten Durcharbeitung vorgegebener Entwurfskonzepte sind Fragestellungen zu Rohbauarbeiten (Mauerwerks- und Skelettbau) und zu Ausbauarbeiten (schwerer/leichter Ausbau) zu bearbeiten. Hierzu gehören Lösungsansätze zur Tragwerksgestaltung. Weiterhin sind Fragen zur Technischen Gebäudeausrüstung zu beantworten (Heizung, Lüftung, Sanitäre Installation, Elektroinstallation, Gas- und Wasserversorgung, Abwasser- und Niederschlagswasserentsorgung). Zudem sind ausreichende Kenntnisse zur Baustoffkunde, zur Bauphysik (Wärme- und Schallschutz) sowie zum Brandschutz nachzuweisen.
Leistungen
- Skizzenhafte und zeichnerische Darstellungen konstruktiver Schnitte
- Textliche Beschreibungen
- Überschlägige Berechnungen
Hilfsmittel
- Einschlägige Normen
- Bautabellenbücher
- Einschlägige Fachliteratur zu vorgenannten Themenfeldern
Bau- und Planungsrecht; Bearbeitungsdauer 2 Stunden
Erwartet werden Kenntnisse über die Grundlagen des öffentlichen Baurechts, die sich an den allgemeinen Fragestellungen zur Bearbeitung einer Entwurfsaufgabe orientieren. Nachzuweisen sind Fähigkeiten, die vorbeschriebenen Kenntnisse im komplexen Zusammenhang der architekturbezogenen Planung von Bauvorhaben unter besonderer Beachtung des städtebaulichen Planungsrechts, Bauordnungsrechts einschließlich des Denkmalschutzes und der damit verbundenen Verwaltungsverfahren anzuwenden.
Leistungen
- Textliche Beschreibungen (Antworten) zu Einzelfragestellungen (Klausuraufgaben)
- Ggf. skizzenhafte und zeichnerische Ergänzungen zu vorstehenden Antworten
Hilfsmittel
Textausgaben der vorstehenden Regelwerke (z. B. BauGB, BauNVO, NBauO inkl. DVO, NDSchG)
Baudurchführung; Bearbeitungsdauer 2 Stunden
Nachzuweisen sind Kenntnisse des privaten Baurechts, die sich an den allgemeinen Fragestellungen zur Durchführung einer Baumaßnahme orientieren. Es werden Kenntnisse insbesondere der werkvertragsrechtlichen Grundlagen sowie der allgemeinen Grundlagen zur Baustellenorganisation und -ablaufplanung und der Kooperation mit der Bauherrschaft erwartet.
Erwartet werden Kenntnisse u. a. der Grundsätze von BGB und VOB, HOAI, Grundlagenwissen zum Vergaberecht (VOB/A, VgV) etc. sowie insbesondere deren praktische Anwendung bei der Baudurchführung, des Weiteren Kenntnisse der Grundzüge vertraglicher Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer; des Werk- und Dienstvertragsrechts nach BGB, Unternehmereinsatzformen, Haftungsrisiken und prozessuale Streitigkeiten.
Leistungen
- Textliche Beschreibungen (Antworten) zu Einzelfragestellungen (Klausuraufgaben)
- Ggf. skizzenhafte und zeichnerische Ergänzungen zu vorstehenden Antworten
Hilfsmittel
- Textausgaben der vorstehenden Regelwerke
Die in den Erläuterungen zum Antrag erwähnten Hilfsmittel sowie Zeichenbrett für DIN A 2 und Zeichengerät, Zeichen- und Skizzenpapier sowie Schreibpapier sind vom Teilnehmer mitzubringen.
Fachrichtungen Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung
Die vorstehenden Ausführungen zur Leistungsprüfung in der Fachrichtung Architektur gelten sinngemäß.