Berufspraktische Tätigkeit unter Aufsicht der Architektenkammer

Leistungsbeschreibung

Die Architektenkammer Niedersachsen kann die Aufsicht über die 2-jährige berufspraktische Tätigkeit in der Fachrichtung „Architektur“ ausüben, wenn der Absolvent in Niedersachsen einen Wohnsitz oder eine berufliche Niederlassung hat oder seinen Beruf ganz oder teilweise in Niedersachsen ausübt.

Fachlich freigegeben durch

Architektenkammer Niedersachsen

Fachlich freigegeben am

23.07.2020

Wichtige Informationen zum Thema

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