Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bieten eine unabhängige fachliche Beratung und Begutachtung. Sie werden als Privat- oder Gerichtsgutachter tätig, haben ihre besondere Sachkunde in einem umfangreichen Prüfungsverfahren nachzuweisen und unterliegen der Aufsicht der bestellenden Kammer.