Antrag auf Eignung einer berufspraktischen Tätigkeit in der Fachrichtung Architektur

Leistungsbeschreibung

Die im Rahmen der Eintragung in die Architektenliste nachzuweisende berufspraktische Tätigkeit dient dem Erwerb von Erfahrungen sowie der Vertiefung theoretischer und praktischer Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen in den Berufsaufgaben der Fachrichtung Architektur nach § 2 NArchtG.

Fachlich freigegeben durch

Architektenkammer Niedersachsen 

Fachlich freigegeben am

24.07.2020

Wichtige Informationen zum Thema

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