Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften Architektenkammer

Leistungsbeschreibung

Mit der Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften erhält eine auswärtige Gesellschaft, die in Niedersachsen tätig werden will,  das Recht, in ihrem Namen oder in der Firma die geschützte Berufsbezeichnung "Architekt/in“, "Landschaftsarchitekt/in", "Innenarchitekt/in“ oder "Stadtplaner/in“ oder eine Wortverbindung oder ähnliche Bezeichnung mit einer der Berufsbezeichnungen (z.B. Architekturbüro) zu führen.

Fachlich freigegeben durch

Architektenkammer Niedersachsen

Fachlich freigegeben am

30.07.2020

Wichtige Informationen zum Thema

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