EU-Bescheinigung nach der Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG)

Leistungsbeschreibung

Mit der EU-Bescheinigung nach der BARL können die beruflichen Qualifikationen und Tätigkeiten als Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner bestätigt werden. Sie dient als Nachweis gegenüber den zuständigen Behörden in anderen EU-Mitgliedsstaaten.

Fachlich freigegeben durch

Architektenkammer Niedersachsen

Fachlich freigegeben am

30.07.2020

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