Die Meldung bei dem für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger müssen Sie innerhalb einer Woche vornehmen. Ändern Sie Ihre Unternehmensform oder Tätigkeit, sind Sie verpflichtet, diese Änderung innerhalb von vier Wochen beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Diese Meldepflicht besteht auch unabhängig von der Tatsache, dass Sie gegebenenfalls bereits eine Gewerbeanzeige erstattet haben.
In der Regel sind für Betriebe, Einrichtungen und Freiberufliche die gewerblichen Berufsgenossenschaften als Versicherungsträger zuständig, die nach Branchen gegliedert sind. Bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten sind die regional gegliederten landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zuständig. Für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand sind die Versicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen) zuständig.
Als Unternehmer oder Freiberufler sind Sie meist nicht automatisch versichert. Sie können sich allerdings freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten bei Ihrer Berufsgenossenschaft versichern.
Hinweis: Für Ihr Unternehmen ist immer nur ein Unfallversicherungsträger zuständig, auch wenn Ihr Unternehmen Bestandteile in unterschiedlichen Branchen hat. Maßgeblich ist hier der Unternehmensschwerpunkt – es besteht kein Wahlrecht.