Zollamtliche Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs Durchführung

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Die Zollverwaltung überwacht den Verkehr mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands – sowohl zu Drittländern als auch zu Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Wenn Sie bei der Einreise nach Deutschland oder bei der Ausreise Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel ab einem Gesamtwert von EUR 10.000 mit sich führen, müssen Sie Anmelde- beziehungsweise Anzeigepflichten beachten. 

Reisen innerhalb der EU

Wenn Sie aus einem Mitgliedstaat der EU nach Deutschland einreisen oder aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU ausreisen, müssen Sie mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von EUR 10.000 oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolles mündlich anzeigen, falls Sie befragt werden. Auf Nachfrage der Zollbeamten, müssen Sie Art und Wert der Barmittel beziehungsweise der gleichgestellten Zahlungsmittel nennen. Sie sind auch verpflichtet, über deren Herkunft, den wirtschaftlich Berechtigten und den Verwendungszweck Auskunft zu geben.

Reisen außerhalb der EU

Wenn Sie mit Barmitteln im Gesamtwert von EUR 10.000 oder mehr aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland einreisen oder aus Deutschland in ein Nicht-EU-Land ausreisen, müssen Sie diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden. 
Gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von EUR 10.000 oder mehr müssen Sie den Zollbediensteten auf Befragen mündlich anzeigen.

Was sind Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel?

Als Barmittel gelten:

  • Bargeld wie Banknoten und Münzen, die gültige Zahlungsmittel sind, oder Banknoten und Münzen, die keine gültigen Zahlungsmittel sind, aber noch in eine Währung umgetauscht werden können, die gültiges Zahlungsmittel ist. Beispielsweise ist der Umtausch von Deutschen Mark oder Österreichischen Schilling in Euro noch möglich.
  • bestimmte Wertpapiere wie zum Beispiel Sparbriefe, Schecks und Reiseschecks, Aktien, Wechsel

Als gleichgestellte Zahlungsmittel gelten:

  • Sparbücher
  • elektronisches Geld
  • Edelmetalle und Edelsteine (roh oder geschliffen) wie beispielsweise Platin, Gold, Silber oder Diamanten, Rubine, Saphire, Smaragde

Teaser

Wenn Sie bei der Einreise nach oder bei der Ausreise aus Deutschland Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel in Höhe von EUR 10.000 oder mehr mitführen, müssen Sie den Zoll informieren.

Verfahrensablauf

So müssen Sie mit Barmitteln oder gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von EUR 10.000 oder mehr bei einem Grenzübertritt umgehen:

Reisen innerhalb der EU

  • Sie müssen Ihre Barmittel nicht unaufgefordert anmelden.
  • Auf Nachfrage der Zollbeamten müssen Sie Art und Wert der Barmittel beziehungsweise der gleichgestellten Zahlungsmittel nennen. Sie sind auch verpflichtet, über deren Herkunft, den wirtschaftlich Berechtigten und den Verwendungszweck Auskunft zu geben.
  • Anschließend prüfen die Zollbeamten Ihre Angaben.
  • Wenn Sie die Auskünfte ordnungsgemäß beim deutschen Zoll erteilt haben, die Angaben vollständig und schlüssig sind und kein Grund zur Annahme besteht, dass die Barmittel im Zusammenhang mit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten stehen könnten, können Sie die Reise ungehindert mit Ihren Zahlungsmitteln fortsetzen.

Reisen außerhalb der EU

  • Barmittel melden Sie schriftlich bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle an.
  • Nutzen Sie dazu das Formular zur Anmeldung von Barmitteln.
  • Sie müssen das ausgefüllte und unterschriebene Formular beim Grenzübertritt bei der Zollstelle abgeben.
  • Suchen Sie dazu die Zollstelle oder einen Zollbediensteten auf und melden Sie die mitgeführten Barmittel, indem Sie das ausgefüllte Formular abgeben.
    • Achten Sie beim Grenzübertritt auf die Hinweisschilder vor Ort und fragen Sie nach den Schaltern, bei denen Sie die Anmeldung abgeben können. Reisen Sie mit dem Flugzeug nach Deutschland ein, dürfen Sie den grünen Ausgang nicht benutzen, sondern müssen die Anmeldung im roten Ausgang abgeben.
  • Bitte achten Sie darauf, dass beide Exemplare des Formulars unterschrieben sind, wenn Sie diese der Zollstelle vorlegen. Blatt 1 ist für die Zollstelle bestimmt, Blatt 2 erhalten Sie von der Zollstelle bestätigt zurück.
  • Gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von EUR 10.000 oder mehr müssen Sie auf Nachfrage der Zollbeamten mündlich anzeigen.
  • Wenn Sie alle erforderlichen Auskünfte ordnungsgemäß beim deutschen Zoll erteilt haben, die Angaben vollständig und schlüssig sind und kein Grund zur Annahme besteht, dass die Barmittel im Zusammenhang mit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten stehen könnten, können Sie die Reise ungehindert mit Ihren Zahlungsmitteln fortsetzen.

Hinweis: Bei den Kontrollen darf das Beförderungsmittel und Ihr Gepäck überprüft werden. Wenn anzunehmen ist, dass Sie Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel unter Ihrer Kleidung mit sich führen, dürfen die Zollbediensteten Sie auch körperlich durchsuchen.

Voraussetzungen

Sie reisen nach Deutschland ein oder aus Deutschland aus und führen Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von EUR 10.000 oder mehr mit sich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterlagen über:

  • den Eigentümer,
  • den wirtschaftlich Berechtigten,
  • die Herkunft und den Verwendungszweck der Barmittel und gleichgestellten Zahlungsmittel

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss bei der Ein- oder Ausreise bei der zuständigen deutschen Zollstelle abgegeben werden.

Bearbeitungsdauer

Mindestens mehrere Minuten, höchstens mehrere Stunden, soweit keine Annahmegründe für Zusammenhänge zu Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen.

Anträge / Formulare

Formular: ja 
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja

Formular "Anmeldung von Barmitteln" der Bundesfinanzverwaltung

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Wichtige Informationen zum Thema

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  • Online Dienste