Die Zollverwaltung überwacht den Verkehr mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands – sowohl zu Drittländern als auch zu Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Wenn Sie bei der Einreise nach Deutschland oder bei der Ausreise Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel ab einem Gesamtwert von EUR 10.000 mit sich führen, müssen Sie Anmelde- beziehungsweise Anzeigepflichten beachten.
Reisen innerhalb der EU
Wenn Sie aus einem Mitgliedstaat der EU nach Deutschland einreisen oder aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU ausreisen, müssen Sie mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von EUR 10.000 oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolles mündlich anzeigen, falls Sie befragt werden. Auf Nachfrage der Zollbeamten, müssen Sie Art und Wert der Barmittel beziehungsweise der gleichgestellten Zahlungsmittel nennen. Sie sind auch verpflichtet, über deren Herkunft, den wirtschaftlich Berechtigten und den Verwendungszweck Auskunft zu geben.
Reisen außerhalb der EU
Wenn Sie mit Barmitteln im Gesamtwert von EUR 10.000 oder mehr aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland einreisen oder aus Deutschland in ein Nicht-EU-Land ausreisen, müssen Sie diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden.
Gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von EUR 10.000 oder mehr müssen Sie den Zollbediensteten auf Befragen mündlich anzeigen.
Was sind Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel?
Als Barmittel gelten:
- Bargeld wie Banknoten und Münzen, die gültige Zahlungsmittel sind, oder Banknoten und Münzen, die keine gültigen Zahlungsmittel sind, aber noch in eine Währung umgetauscht werden können, die gültiges Zahlungsmittel ist. Beispielsweise ist der Umtausch von Deutschen Mark oder Österreichischen Schilling in Euro noch möglich.
- bestimmte Wertpapiere wie zum Beispiel Sparbriefe, Schecks und Reiseschecks, Aktien, Wechsel
Als gleichgestellte Zahlungsmittel gelten:
- Sparbücher
- elektronisches Geld
- Edelmetalle und Edelsteine (roh oder geschliffen) wie beispielsweise Platin, Gold, Silber oder Diamanten, Rubine, Saphire, Smaragde