(Wieder-)Ausfuhranmeldungen elektronisch nachverfolgen

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Waren aus dem Zollgebiet der Union in ein Drittland exportieren möchten, müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen vorher über das "Automatisierte Tarif- und Lokale Zollabwicklungssystem" (ATLAS) anmelden. Ihre Anmeldung wird automatisiert entgegengenommen und unter einer sendungsbezogenen Referenznummer (Master Reference Number, MRN) gespeichert. Mit der Annahme der (Wieder-)Ausfuhranmeldung wird Ihnen die MRN bekannt gegeben. Zusätzlich bekommen Sie bei Überlassung der Ware in das (Wieder-)Ausfuhrverfahren ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD), auf dem unter anderem die MRN vermerkt ist. 

Mit der Internet-Statusauskunft können Sie allgemeine Informationen zu (Wieder-)Ausfuhrvorgängen online abrufen. Um Ihre Berechtigung nachzuweisen, müssen Sie sich mit

  • Ihrer EU-weiten Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer) oder 
  • Ihrer Identifikationsnummer aus einem Drittstaat (TCUI-Nummer)

identifizieren.

Teaser

Mit der "MRN-Statusauskunft" des Zolles können Sie online Informationen zu Ihren (Wieder-)Ausfuhranmeldungen abrufen.

Verfahrensablauf

Um die Internet-Statusauskunft online abzurufen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Rufen Sie die Seite "Internetausfuhranmeldung Plus" auf und wählen Sie die "MRN Statusauskunft".
  • Es erscheint ein neues Fenster, in die Sie Ihre MRN und Ihre TIN (EORI- oder TCUI-Nummer) eingeben müssen.

Voraussetzungen

Sie müssen Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollrechts sein. Das heißt, Sie sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst, die unter das Zollrecht fallen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • MRN-Nummer
  • TIN (EORI- oder TCUI-Nummer)

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Bearbeitungsdauer

Keine

Anträge / Formulare

Formulare: keine 
Onlineverfahren möglich: ja 
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

MRN Statusanfrage im Internet

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

20.11.2020

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Online Dienste