Aufwändige Beratungen zu einer Grundstücksvermessung (Liegenschaftsvermessung), die deutlich über 30 Minuten hinaus gehen, werden auf der Grundlage von Stundensätzen gemäß § 4 Abs. 3 der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) abgerechnet.
Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter des Katasteramtes wird im persönlichen Gespräch darauf hinweisen, bevor eine Beratung zu einer Grundstücksvermessung (Liegenschaftsvermessung) kostenpflichtig wird. Beratungen zu laufenden Verwaltungsverfahren sind in der Regel kostenfrei.
Aus einer „Beratung zu einer Grundstücksvermessung (Flurstücksvermessung)“ erfolgt in der Regel ein differenzierter, kostenpflichtiger Vermessungsantrag.