Vorsteuer-Vergütung an ausländische Unternehmer beantragen

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Umsatzsteuer muss in vielen Ländern beim Kauf von Waren und Dienstleistungen gezahlt werden. Unternehmen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Staat außerhalb der EU ansässig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Vergütung der in Deutschland gezahlten Umsatzsteuer stellen.

Privatpersonen können an dem Verfahren nicht teilnehmen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Internetseite Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Voraussetzungen

  • Die Vergütungsberechtigung hängt von dem Ansässigkeitsort des ausländischen Unternehmers und seiner Umsätze in Deutschland ab.
  • Welche Voraussetzungen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie unter www.bzst.de der dortigen  Rubrik Umsatzsteuer/ Vorsteuervergütung sowie  den o.g. Rechtsgrundlagen entnehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie unter www.bzst.de der dortigen  Rubrik Umsatzsteuer/ Vorsteuervergütung sowie den genannten Rechtsgrundlagen entnehmen.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

  • 6 bzw. 9 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist.

Rechtsbehelf

Einspruch

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Steuern Niedersachsen

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Online Dienste