Um Ihren im Ausland erworbenen Abschluss überprüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen richten Sie an die dafür zuständige Stelle. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von ihrem Wohnsitz in Niedersachsen ab.
Die zuständige Stelle bewertet Ihren im Ausland erworbenen Hochschulabschluss. Sofern die Gleichwertigkeit zu einem inländischen Hochschulabschluss festgestellt wird, wird der ausländische Hochschulgrad in den entsprechenden inländischen Hochschulgrad umgewandelt.
Das Bewertungsverfahren endet entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid.