Sicherheitsüberprüfung von Personen mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit in der Wirtschaft Durchführung für Geheimschutz

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Rechtsgrundlage

§1 Abs 2 Nr 1-3,  in Verbindung mit §§24ff SÜG, Geheimschutzhandbuch 2004 in der jeweils geltendenden Fassung

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