Als Kapitalverwaltungsgesellschaft können Sie Aufgaben unter bestimmten Voraussetzungen auf ein anderes Unternehmen – ein sogenanntes Auslagerungsunternehmen – auslagern.
Aufgaben können zum Beispiel sein:
- Portfolioverwaltung
- Risikomanagement
- Buchhaltung
Sie müssen dies der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer schriftlichen Anzeige mitteilen.
Hierfür gibt es 2 Gründe:
Mit der Mitteilung stellt die BaFin erstens sicher, dass Sie als Verwaltungsgesellschaft die Kontrolle über Ihre Geschäfte behalten. Zweitens ist die BaFin als Aufsichtsbehörde verpflichtet, die Kontrolle Ihrer beaufsichtigten Unternehmen, also beispielsweise den Zugang zu wichtigen Informationen, sicherzustellen.