Zuwendungen zur Förderung der Stärkung von Zukunftsräumen in Niedersachsen beantragen

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Das Land gewährt Zuwendungen für die Initiierung stadtregionaler Kooperationen und die Entwicklung von Projekten, die dazu dienen, die Ankerfunktion von Mittel- und Grundzentren für die sie umgebenden ländlichen Räume zu stärken. Das Ziel des Programms ist die Vernetzung dieser Orte untereinander, um Ideen zu entwickeln, wie Mittel- und Grundzentren in ländlichen Räumen ihre Attraktivität und Lebendigkeit erhalten oder steigern können.

Verfahrensablauf

  • Vorlage einer Interessenbekundung zur Programmaufnahme bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Antragsstichtag
  • Anschließend sind Zuwendungsanträge vom Projektträger an die Bewilligungsbehörde zu richten
  • Ebenfalls ist spätestens bei der Einreichung des Zuwendungsantrags eine Stellungnahme des jeweiligen Landkreises vorzulegen
  • Die Bewilligungsbehörde trifft mit dem jeweiligen Kommunalen Steuerungsausschuss die Förderentscheidung.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung

Voraussetzungen

  • Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die nach anderen Förderprogrammen des Landes Niedersachsen nicht förderfähig sind
  • Förderungen von investiven und nichtinvestiven Maßnahmen sowie die Förderung von Personalausgaben für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung müssen gewisse Qualitätskriterien erfüllen (siehe Anlage der Rechtsgrundlage)

Zuwendungsempfänger und Zuwendungsempfängerinnen müssen

  • Städte, Gemeinden oder Samtgemeinden mit mindestens 10000 Einwohnerinnen und Einwohnern sein, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zuwendungsanträge (Bereitstellung durch Bewilligungsbehörde)
  • Kommunen: schriftliche Interessenbekundung

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei
Für die Antragstellung fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Vorlage einer Interessenbekundung bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Antragsstichtag.

Rechtsbehelf

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und regionale Entwicklung

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Online Dienste