Sie möchten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen? Dazu benötigen Sie von der zuständigen Stelle das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit einer gültigen Wertmarke.
Das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis erhalten Sie auf Antrag bei der zuständigen Stelle.
Die Zuständigkeit liegt bei der für den Wohnort zuständigen Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Hier finden Sie eine Übersicht der Ansprechpartner im Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Hannover -...
Für das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke fallen Gebühren an.
Bitte beachten Sie, dass die entgeltliche Wertmarke noch für den laufenden Monat ausgestellt werden kann, wenn der zu entrichtende Geldbetrag bei der zuständigen Stelle in den ersten Tagen des Monats eingegangen ist.
Für Fragen zum Thema "Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr" steht das Kontaktformular auf LS-Online zur Verfügung.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie