Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung ohne Wertmarke

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Hannover-

Postanschrift:
Am Waterlooplatz 11
30169 Hannover
0511 106-0
0511 106-2670

Leistungsbeschreibung

Um die Befreiung bzw. Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen zu können, wird ein gültiges Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke benötigt. Das Beiblatt wird auf Antrag von der zuständigen Stelle ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie und dessen Außenstellen.

Voraussetzungen

  • Fahrzeug ist für schwerbehinderte Personen zugelassen
  • Personen, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) oder gehörlos ( Merkzeichen Gl) sind
    • kann eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung von 50 v.H. eingeräumt werden, wenn sie nicht die unentgeltliche Beförderung gegen Eigenbeteiligung gewählt haben
  • Personen, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen BI) und/oder hilflos (Merkzeichen H) sind
    • kann neben der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr unter bestimmten Voraussetzungen ein Erlass der Kraftfahrzeugsteuer durch das Hauptzollamt eingeräumt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Gültigkeit des Beiblattes entspricht der des Behindertenausweises.

Was sollte ich noch wissen?

Fragen zum Thema "Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter" können über folgendes Kontaktformular gestellt werden:

Kontaktformular des Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Allgemein
      Montag bis Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
      und nach Vereinbarung


      Zentrale Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten
      Montag und Donnerstag 08:30 - 16:00 Uhr

      Dienstag, Mittwoch, Freitag
      und vor Feiertagen 08:30 - 13:00 Uhr


      Orthopädische Versorgungsstelle
      Montag und Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
  • Online Dienste

  • Barrierefreiheit

  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft