Sie können schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn der festgestellte Grad Ihrer Behinderung mindestens 30, aber weniger als 50 ist. Mit der Gleichstellung haben Sie grundsätzlich den gleichen Status wie schwerbehinderte Menschen. Damit gelten für Sie dieselben Bestimmungen, zum Beispiel:
- besonderer Kündigungsschutz
- Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung
- Betreuung durch spezielle Fachdienste
- Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber (wie Lohnkostenzuschüsse)
Nicht dazu zählen Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Rentenvoraussetzungen.
Sie können mit einer Gleichstellung möglicherweise Ihren Arbeitsplatz sichern. Das trifft zu, falls dieser zum Beispiel gefährdet ist durch:
- häufiges Fehlen aufgrund der Behinderung
- geringere Belastbarkeit
- eingeschränkte berufliche und / oder regionale Mobilität