Fliegende Bauten (Gebrauchsabnahme)

Landkreis Uelzen - Amt für Bauordnung und Kreisplanung

Postanschrift:
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
0581 82 - 0
0581 82 - 435

Leistungsbeschreibung

Der Landkreis Uelzen ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Gebrauchsabnahme von fliegenden Bauten im Kreisgebiet (außer Hansestadt Uelzen) zuständig.

Fliegende Bauten sind z.B.:

- Veranstaltungszelte – mit über 70 qm Fläche (z.B. Zelte für Dorffeste und ähnliche Veranstaltungen, Bierzelte)
- Zirkuszelte - mit über 70 qm Fläche
- Fahrgeschäfte (Karussells)
- größere Veranstaltungsbühnen.

Verfahrensablauf

Die Aufstellung fliegender Bauten muss rechtzeitig vorher der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden. Das Prüfbuch ist vorzulegen.

Bevor fliegende Bauten in Gebrauch genommen werden können, ist eine Abnahme durch die Bauaufsichtsichtsbehörde durchzuführen.

Voraussetzungen

Fliegende Bauten bedürfen keiner Baugenehmigung; allerdings ist für sie in Niedersachsen eine Ausführungsgenehmigung durch die TÜV Nord GmbH erforderlich (Prüfbuch).

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Größe des fliegenden Baus und dem Zeitaufwand der Abnahme.

Rechtsgrundlage

§ 75 Nds. Bauordnung (NBauO)

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Montag, Dienstag und Donnerstag
      8.00 - 16.00 Uhr

      Mittwoch und Freitag
      8.00 - 12.00 Uhr

      Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.
  • Online Dienste

  • Parken

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
    • Parkplatz: Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
  • Barrierefreiheit

  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft