Veranstaltung: Anzeige

Landkreis Uelzen - Amt für Bauordnung und Kreisplanung

Postanschrift:
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
0581 82 - 0
0581 82 - 435

Leistungsbeschreibung

Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
  • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Anzeigefrist: 1 Woche
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)

Was sollte ich noch wissen?

Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Montag, Dienstag und Donnerstag
      8.00 - 16.00 Uhr

      Mittwoch und Freitag
      8.00 - 12.00 Uhr

      Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.
  • Online Dienste

  • Formulare

    • Antrag auf Zulassung von Ausnahmen für die vorübergehende Nutzung von Gebäuden bzw. Räumen für Veranstaltungen gemäß § 47 Nds. Versammlungsstättenverordnung
      Erklärung des/der Betreibers/in und ggf. des/der Veranstalters/in im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach § 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung
      Erklärung des/der Elektro-Meisters/in im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach § 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung
      Erklärung des/der Sachkundigen im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach § 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung
      Erklärung des/der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach § 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung
  • Parken

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
    • Parkplatz: Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
  • Barrierefreiheit

  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft