Tierveranstaltung-Genehmigung

Landkreis Uelzen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Postanschrift:
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
0581 82 - 736
0581 82 - 748

Leistungsbeschreibung

Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden.

Regionale Veranstaltungen können vom Veterinäramt, überregionale Veranstaltungen vom LAVES nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden, beschränkt oder - wenn es die Seuchelage erfordert - verboten werden.


Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderliche Angaben:
  • Nennung des Veranstalters
  • Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes
  • Angaben zu den Tieren und Tierarten

Welche Fristen muss ich beachten?

mindestens vier Wochen vor Beginn anmelden

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Mo., Die. und Do. : 8.00 - 16.00 Uhr
      Mi. und Fr. : 8.00 - 12.00 Uhr
  • Online Dienste

  • Formulare

    • Anzeige Viehausstellungen, Viehmärkte gem. § 4 ViehVerkV
  • Barrierefreiheit

  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft