Bekanntmachungen

Kommunalwahlen am 12.09.2021 - Wahlbekanntmachung

Wahlbekanntmachung für die Kreiswahl am 12. September 2021

 

I. Kreiswahl

Die niedersächsische Landesregierung hat durch Verordnung vom 31.10.2020 den Termin für die Gemeinde- und Kreiswahlen auf den 12. September 2021, 8.00 bis 18.00 Uhr festgelegt.

 

II. Kreiswahlausschuss

Für den Landkreis Uelzen (Wahlgebiet) gebe ich gem. § 8 Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung die Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses bekannt:

Vorsitzender: Landrat Dr. Heiko Blume, Stellvertr. Vorsitzender: Erster Kreisrat Claudius Teske

Weitere Mitglieder: 1. Ursula Scharlemann, Uelzen, 2. Witta Alberternst, Bad Bevensen, 3. Frau Gertrud Körding, Uelzen, 4. Alfred Meyer, Suderburg, 5. Stefan Kruschel, Oetzen, 6. Colin Graham, Bad Bevensen

Stellv. Mitglieder: zu 1. Uwe Böker, Uelzen, zu 2. Brigitte Schufmann, Uelzen, zu 3. Karin Szymanski-Rothe, Uelzen, zu 4. Peter Hansen, Suderburg, zu 5. Karsten Meyer, Suderburg, zu 6. Wilhelm Ripke, Bad Bevensen

 

III. Wahlbekanntmachung gem. § 16 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)

1. Für den Landkreis Uelzen sind 42 Kreistagsabgeordnete zu wählen.

 

2. Die Wahl wird in 3 Wahlbereichen durchgeführt.

Wahlbereich Nr.1: Hansestadt Uelzen

Wahlbereich Nr.2: Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf – Gemeinde Bienenbüttel

Wahlbereich Nr.3: Samtgemeinde Aue – Samtgemeinde Rosche – Samtgemeinde Suderburg

 

3. Höchstzahl der auf einen Wahlvorschlag entfallenden Bewerber/innen

Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag je Wahlbereich zu benennenden Bewerberinnen und Bewerber beträgt 17. Die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber muss ersichtlich sein. Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder eines wählbaren Bewerbers (Einzelbewerberin oder Einzelbewerber) enthalten. Jeder Wahlvorschlag gilt nur in einem Wahlbereich.

 

4. Unterschriften der Wahlvorschläge

Der Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von 3 Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein. Sofern die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 NKWG nicht vorliegen, muss jeder Wahlvorschlag für die Kreiswahl von mind. 30 Wahlberechtigten des Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Unterschriften sind auf amtlichen Formblättern zu erbringen, die bei mir angefordert werden können. Nach § 21 Abs. 10 NKWG und durch Bekanntmachung der niedersächsischen Landeswahlleiterin vom 09.11.2020 – LWL 11421/10; LWL 11421/3 – (Nds. Ministerialblatt Nr. 52/2020) sind folgende Parteien und Wählergruppen von dieser Verpflichtung befreit:  

Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Bündnis 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), Freie Demokratische Partei (FDP), DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE), Alternative für Deutschland (AfD), UNABHÄNGIGE WÄHLERGEMEINSCHAFTEN LANDKREIS UELZEN (UWG)

 

IV. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Unter Hinweis auf § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) fordere ich hiermit auf, Wahlvorschläge für die am 12. September 2021 stattfindende Kreiswahl bei mir in 29525 Uelzen, Kreishaus, Zimmer 45, frühestmöglich spätestens aber am Montag, den 26.07.2021, bis 18.00 Uhr – schriftlich einzureichen. Für die Aufstellung der Wahlvorschläge sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Hierzu wird insbesondere auf die Bestimmungen der §§ 21 ff NKWG und der §§ 31 ff. NKWO hingewiesen. Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5 zu § 32 Abs.1 NKWO eingereicht werden. Die hierfür erforderlichen Vordrucke sind bei mir erhältlich.

 

VII. Wahlanzeige

Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Die Wahlanzeige ist entsprechend der vorgenannten Bestimmungen bis zum 14.06.2021 bei der Niedersächsischen Landeswahlleiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover einzureichen; auf die Bekanntmachung der Landeswahlleiterin vom 09.11.2020 – LWL 11421/10; LWL 11421/3 im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 52/2020, S.1283 wird hingewiesen.

 

Uelzen, den 01.04.2021                                                            Der Kreiswahlleiter - Dr. Blume