Bekanntmachungen

Bundestagswahl am 26. September 2021; Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Bundestagswahl am 26. September 2021; Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Änderung der Anzahl der benötigten Unterstützungsunterschriften

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 44 Celle-Uelzen vom 10.06.2021

Das 26. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Gesetz regelt im Wesentlichen eine Absenkung der nach dem Bundeswahlgesetz erforderlichen Zahl der Unterstützungsunterschriften auf ein Viertel des vorgesehenen Wertes mit Wirkung für die Bundestagswahl 2021.

Somit müssen die Kreiswahlvorschläge der in § 18 Abs. 2 BWG genannten Parteien von mindestens 50 Wahlberechtigten des Wahlkreises 44 Celle-Uelzen persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Das gilt nicht für Kreiswahlvorschläge von Parteien nationaler Minderheiten. Kreiswahlvorschläge, die nicht von Parteien eingereicht werden (sondern z. B. von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern), müssen ebenfalls von 50 Wahlberechtigten des Wahlkreises 44 Celle-Uelzen persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Landeslisten von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzten Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, müssen folglich von mindestens 500 im Land Niedersachsen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung der Unterzeichnenden muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.

Im Übrigen verweise ich auf meine Bekanntmachung vom 24.03.2021 (Amtsblatt des Landkreises Celle Nr. 33, Seite 408)

 

Carteuser – stellvertretender Kreiswahlleiter des Wahlkreises 44 Celle-Uelzen