Bekanntmachungen

Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV); Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids

Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung wurde der wpd
Windpark Nr. 280 GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, auf ihren Antrag mit
Genehmigungsbescheid vom 21.12.2021, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen,
unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 4
Windenergieanlagen des Typs GE5.3-158 mit einer Nabenhöhe von 161 m, 158 m
Rotordurchmesser, 240 m Gesamthöhe und einer Nennleistung von jeweils 5.300 kW als
Windpark Müssingen erteilt. 

Anlagenstandorte sind die nachfolgend aufgeführten Flurstücke im Außenbereich der
Gemarkung Müssingen in der Gemeinde Soltendieck (Samtgemeinde Aue): 

WEA Flur Flurstück Gemarkung
01      1      156/7      Müssingen
02      1      183         Müssingen
03      1      125/1      Müssingen
04      1      119/3      Müssingen

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i.V.m. § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) wird hiermit der unter o.g. Aktenzeichen
ergangene Genehmigungsbescheid öffentlich bekannt gemacht. Der verfügende Teil des
Bescheides lautet: 

I. Genehmigung

Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in
der Fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 03.12.2020 (BGBl. I S. 2694), und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), geändert durch Artikel 1 der Verordnung
vom 12.01.2021 (BGBl. I S.69) erteile ich der wpd Windpark Nr.280 GmbH & Co. KG,
Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, auf den Antrag vom 03.06.2020, eingegangen am
05.06.2020, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die
Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 4 Windenergieanlagen des Typs GE5.3-158 mit
einer Nabenhöhe von 161 m und einem Rotordurchmesser von 158 m, d.h. einer Gesamthöhe
von 240 m als Windpark Müssingen mit folgenden Standortkoordinaten:

WEA Flur Flurstück(e) Gemarkung Höhe ü.NN Höhe ü.Grund Koordinaten(WGS 84)
01      1      156/7           Müssingen  327,00m      240,00m          52°51’44,32‘‘N 10°48’18,01‘‘E
02      1      183              Müssingen  327,00m      240,00m          52°51’38,71‘‘N 10°47’59,70‘‘E
03      1      125/1           Müssingen  339,00m      240,00m          52°51’26,37‘‘N 10°48’06,41‘‘E
04      1      119/3           Müssingen  336,00m      240,00m          52°51’13,37‘‘N 10°48’05,77‘‘E

Diesem Bescheid liegen die unter Abschnitt II. aufgeführten Unterlagen zugrunde. Die
Genehmigung ist an die Nebenbestimmungen des Abschnittes III. dieses Bescheides gebunden.
Die durch das Verfahren entstandenen Kosten (Gebühren und Auslagen) werden der
Antragstellerin auferlegt. Die Kostenfestsetzung erfolgt durch gesonderten Bescheid.

Auf Antrag der Antragstellerin gemäß § 19 Abs. 3 BImSchG war die Genehmigung abweichend
von § 19 Absätze 1 und 2 BImSchG nicht in einem vereinfachten Verfahren zu erteilen.

Das Vorhaben wurde daher mit Datum vom 20.01.2021 im „Amtsblatt des Landkreises Uelzen
2021, Nr. 02“ sowie in der „Allgemeinen Zeitung der Lüneburger Heide“ öffentlich bekannt
gemacht. Bis einschließlich 15.04.2021 konnten Einwendungen gegen das Vorhaben eingelegt
werden. Der Erörterungstermin über die fristgerecht eingegangenen Einwendungen fand am
30.06.2021 statt. 

Für das Vorhaben war nach § 7 Abs. 1 und der Ordnungsnummer 1.6.3 des Anhangs 1 des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der aktuellen Fassung
grundsätzlich eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Diese entfällt, da die
Antragstellerin nach § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
beantragt hat und der Landkreis Uelzen im vorliegenden Einzelfall das Entfallen der Vorprüfung
als zweckmäßig erachtet hat. Die Entscheidung über die Durchführung der UVP wurde gem. §
5 UVPG ebenso wie Zeit und Ort der öffentlichen Auslegung im „Amtsblatt des Landkreises
Uelzen“ sowie in der „Allgemeinen Zeitung der Lüneburger Heide“ am 29.01.2021 öffentlich
bekannt gemacht.

Der Genehmigungsbescheid vom 21.12.2021 enthält Bedingungen und Nebenbestimmungen,
um die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 BImSchG sicherzustellen. Die
Nebenbestimmungen enthalten u.a. Regelungen zum Schutz der Nachbarschaft vor Emissionen
durch Lärm, Schattenwurf und zur Gefahrenabwehr. Weiterhin werden durch
Nebenbestimmungen Regelungen zum Schutz von Boden und Grundwasser, zum Arten- und
Naturschutz, zu Kennzeichnungspflichten für den Luftverkehr sowie zum Brandschutz und zum
Arbeitsschutz getroffen. In der Genehmigung ist über die rechtzeitig vorgetragenen
Einwendungen entschieden worden.

Unter Bezugnahme auf § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und
Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz –
PlanSiG) kann der vollständige Genehmigungsbescheid auf dem Internetauftritt www.landkreis-
uelzen.de unter Home > Landkreis Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft > Verwaltung >
Bekanntmachungen sowie im UVP-Portal des Landes Niedersachsen
(www.uvp.niedersachsen.de) eingesehen werden. 

Entsprechend § 3 Abs. 2 PlanSiG ist als zusätzliches Informationsangebot eine persönliche
Einsichtnahme in eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheids samt Begründung im
Zeitraum vom 01.02.2022 bis einschließlich 15.02.2022 beim

Landkreis Uelzen, Amt für Bauordnung und Kreisplanung, Veerßer Straße 53, 29525 Uelzen
Montag, Dienstag und Donnerstag 08.00–16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 08.00–12.00 Uhr
nach vorheriger telefonische Terminvereinbarung unter 0581-82247 oder 0581-82244 möglich.  

Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der
Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder
elektronisch beim Landkreis Uelzen, Amt für Bauordnung und Kreisplanung, Veerßer Straße 53,
29525 Uelzen angefordert werden (§ 10 Abs. 8 Satz 6 BImSchG).

Es wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit dem
Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als
zugestellt gilt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich
oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landkreis Uelzen, Veerßer Str. 53, 29525 Uelzen,
erhoben werden.

Uelzen, 18.01.2022
Landkreis Uelzen
Der Landrat

Den entsprechenden zugehörigen Genehmigungsbescheid finden Sie hier