Bekanntmachungen

Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV); Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Ergänzungsbescheides zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid

Die UGE Am Kesterberg GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie, Dorfstraße 20a, 18276
Lohmen ist Betreiberin der mit immissionsschutzrechtlichen Bescheid vom 31.07.2020 (Az.
I20190034) und Änderungsbescheid vom 11.11.2021 (Az. I20210012) genehmigten drei
Windenergieanlagen WEA UKA 02, 03 und 04 des Typs Vestas V162-6.0 MW mit einer
Nabenhöhe von 166 m zzgl. 3 m Fundamenterhöhung, einer Gesamthöhe von 250 m sowie
einem Rotordurchmesser von 162 m. Die Bescheide wurden aufgrund des § 4 Abs.1 Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BImSchG), § 16 BImSchG und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4.
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der
jeweils aktuellen Fassung unbeschadet der Rechte Dritter erteilt. 

Anlagenstandorte sind die nachfolgend aufgeführten Flurstücke im Außenbereich der
Gemarkungen Bostelwiebeck und Vorwerk in der Gemeinde Altenmedingen (Samtgemeinde
Bevensen-Ebstorf): 

WEA       Flur Flurstück      Gemarkung
UKA 02  3      3/1                Bostelwiebeck
UKA 03  1      13/1              Vorwerk
UKA 04  1      14 und 13/3  Bostelwiebeck

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i.V.m. § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) wird hiermit der unter o.g. Aktenzeichen
ergangene Ergänzungsbescheid öffentlich bekannt gemacht. Der verfügende Teil des
Bescheides lautet: 

Dieser Ergänzungsbescheid trifft folgende Entscheidungen:

Die mit Datum vom 31.07.2020 unter o.g. Aktenzeichen ergangene
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von drei
Windenergieanlagen des Typs Vestas V162-5.6 MW (WEA UKA 02 – UKA 04) wird unter
Berücksichtigung der Änderungsgenehmigung vom 11.11.2021 (Az. I20210012) zur Erhöhung
der Nennleistung der drei WEA auf je 6 MW bei gleichbleibenden Koordinaten, Nabenhöhen,
Gesamthöhen sowie Rotordurchmesser der WEA und des Beschlusses 12 MS 97/21 des
Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 16.12.2021 unter I. 1. um folgenden Absatz
ergänzt:

Bestandteil dieser immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist eine Zulassung zur
Zielabweichung von dem unter Kapitel 4.2 02 Satz 1 und 2 der Beschreibenden
Darstellung des RROP 2019 des Landkreises Uelzen festgelegten Ziel der
Raumordnung gemäß § 6 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 8 NROG.

Unter Bezugnahme auf § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und
Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz –
PlanSiG) kann der vollständige Ergänzungsbescheid auf dem Internetauftritt www.landkreis-
uelzen.de unter Home > Landkreis Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft > Verwaltung >
Bekanntmachungen eingesehen werden. 

Entsprechend § 3 Abs. 2 PlanSiG ist als zusätzliches Informationsangebot eine persönliche
Einsichtnahme in eine Ausfertigung des Ergänzungsbescheides samt Begründung im Zeitraum
vom 01.02.2022 bis einschließlich 15.02.2022 beim
Landkreis Uelzen, Amt für Bauordnung und Kreisplanung, Veerßer Straße 53, 29525 Uelzen
Montag, Dienstag und Donnerstag 08.00–16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 08.00–12.00 Uhr
nach vorheriger telefonische Terminvereinbarung unter 0581-82247 oder 0581-82244 möglich. 

Der Ergänzungsbescheid und seine Begründung können weiterhin bis zum Ablauf der
Widerspruchsfrist schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Uelzen, Amt für Bauordnung und
Kreisplanung, Veerßer Straße 53, 29525 Uelzen angefordert werden (§ 10 Abs. 8 Satz 6
BImSchG).

Es wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit dem
Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als zugestellt gilt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landkreis Uelzen, Veerßer Str. 53, 29525
Uelzen, erhoben werden.

Uelzen, 24.01.2022
Landkreis Uelzen
Der Landrat

Den entsprechenden zugehörifen Genehmigungsbescheid finden Sie hier.