Bekanntmachungen

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die aviäre Influenza im Landkreis Uelzen

Die aufgrund Artikel 70 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 55 Abs. 1 d) der Verordnung (EU) 2016/429 sowie § 13 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung ergangene Anordnung zur Aufstallung von gehaltenem Geflügel im Landkreis Uelzen vom 14.01.2022 wird hiermit aufgehoben.

Begründung:

Das Geflügelpestgeschehen hat sich in Nordostniedersachsen deutlich abgeschwächt. Daher besteht aufgrund der neuen Risikobewertung des Landkreises Uelzen nur noch eine geringe Gefährdung, dass das AIV-Virus von Wildvögel in Hausgeflügelbestände übertragen werden kann. Daher wird die Aufstallung von Geflügel, auch unter Berücksichtigung des Tierwohls, ab dem 14.03.2022 aufgehoben.

Inkrafttreten:

Diese Allgemeinverfügung tritt am 14.03.2022 in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin oder des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Beim Verwaltungsgericht Lüneburg können nach Maßgabe der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz vom 21. Oktober 2011 (Nds. GVBl. S. 367) in allen verwaltungsgerichtlichen Verfahren auch elektronische Dokumente eingereicht werden.

Die Klage ist gegen den Landkreis Uelzen zu richten.

Uelzen, den 10.03.2022

Dr. Heiko Blume

Landrat

 

Rechtsgrundlagen:

  • Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit (Verordnung (EU) Nr. 2016/429)
  • Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)
  • Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
  • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

 

in der jeweils geltenden Fassung.