Bekanntmachungen

Bekanntmachung zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Radweges an der L 265 von Nateln nach Batensen; Auslegung der Planunterlagen

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg, hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt.

Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Nateln und Batensen sowie Bohndorf beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt

in der Zeit vom 25.08.2022 bis 26.09.2022

während folgender Öffnungszeiten im Rathaus der Samtgemeinde Rosche, Lüchower Straße 15, 29571 Rosche, zur allgemeinen Einsichtnahme aus: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr, Montag und Dienstag: 14 bis 16 Uhr, Donnerstag: 14 bis 18 Uhr.

Zudem wird der Plan hier veröffentlicht, siehe Anlage; maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Jede/r kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis spätestens zum 10.10.2022, beim Landkreis Uelzen, Amt für Kreisstraßen, Wendlandstr. 8, 29525 Uelzen/Oldenstadt, oder bei der Samtgemeinde Rosche, Lüchower Straße 15, 29571 Rosche, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.

Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 73 Abs.4 Satz 3 VwVfG).

Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Abs.4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans.

Findet eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen statt, kann der Termin ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, gesondert benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Durch Einsichtnahme in die Planungsunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Der Landrat, gez. Dr. Blume

Anlage:

Antrag auf Planfeststellung