Bekanntmachungen

Allgemeinverfügung des Landkreises Uelzen zur Aufhebung der Untersagung der Nutzung des Hardausee zu Badezwecken

Allgemeinverfügung

des Landkreises Uelzen

zur Aufhebung

der Untersagung der Nutzung des Hardausee zu Badezwecken

 

Der Landkreis Uelzen erlässt gemäß § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfg) und § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) als zuständige Behörde folgende Allgemeinverfügung:

  1. Die Allgemeinverfügung vom 15.08.2022 zur Untersagung der Nutzung des Hardausees zu Badezwecken wird aufgehoben.
  1. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben und tritt am 24.08.2022 in Kraft.

 

Begründung:

Das mit Verfügung vom 15.08.2022 getroffenen sofortige Badeverbot gemäß § 8 Abs. 2 der Badegewässerverordnung (BadegewVO) wird nach einer erneuten Begehung und Probenahme aufgehoben.

Wegen des in der Vergangenheit gehäuften Auftretens von Cyanobakterien, die Toxine bilden können, die zu Haut- und Schleimhautreizungen, bei sensiblen Personen zu allergischen Reaktionen bis hin zu toxischen Wirkungen auf innere Organe und Symptome wie Erbrechen und Durchfall führen können, besteht eine Badewarnung.

Über die Badewarnung wird durch öffentlichen Aushang am Hardausee informiert. Die Nutzung des Gewässers erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Landkreis Uelzen hat in Ziffer 2 den Zeitpunkt bestimmt, ab dem diese Allgemeinverfügung als bekanntgegeben gilt und damit wirksam wird (§ 1 NVwVfG in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 4 VwVfG). Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt über die Internetseite des Landkreises Uelzen home/landkreis-uelzen-politik-verwaltung-wirtschaft/verwaltung/bekanntmachungen.aspx.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg erhoben werden. Die Klage hat gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung. Beim Verwaltungsgericht Lüneburg können nach Maßgabe der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz vom 21. Oktober 2011 (Nds. GVBl. S. 367) in allen verwaltungsgerichtlichen Verfahren auch elektronische Dokumente eingereicht werden. Die Klage ist gegen den Landkreis Uelzen zu richten.

 

Uelzen, den 23.08.2022

 

Landkreis Uelzen

Der Landrat

In Vertretung

 

Stephanie Buntrock